• Suchtberatung und Therapie

    Gesunde Lebensweisen stärken - Lebenskompetenz fördern

Ambulante Behandlung

Die ambulante Behandlung stellt den Schwerpunkt unseres Angebotes dar.

 

Äußerer Rahmen

  • Die ambulante Entwöhnungsbehandlung umfasst einen Zeitraum von mindestens 6 bis zu 18 Monaten. In dieser Zeit finden pro Woche 1 bis 2 Therapieeinheiten statt.
  • Bei der Therapie handelt es sich um eine Kombination aus Einzel-/ Gruppen-/ und ggf. Bezugspersonengesprächen (Paar-/Familiengespräche).
Suchtberatung und Therapie
  • Gruppentherapien finden grundsätzlich in den Abendstunden statt (in der Regel eine Gruppentherapiesitzung pro Woche á 100 Minuten).
  • Die Behandlungskosten trägt im Regelfall der Rentenversicherungsträger (DRV Bund, DRV Bayern Süd, DRV Knappschaft Bahn-See) oder die gesetzliche Krankenversicherung. Bei Beihilfeberechtigten werden die Kosten in der Regel ebenso erstattet („Komplextherapie").
  • Die Antragstellung erfolgt über uns.

Umgang mit Rückfällen

Natürlich können im Therapieverlauf auch Rückfälle auftreten. Diese führen nach unserem Suchtverständnis nicht zwangsläufig zur Beendigung einer ambulanten Therapie. Allerdings erwarten wir, einen eventuellen Rückfall offen zu legen und sich einer intensiven therapeutischen Bearbeitung der Ursachen und Hintergründe zu stellen. Insofern sind Rückfälle auch eine Möglichkeit, Zusammenhänge zwischen potenziellen Auslösefaktoren und dem Suchtverhalten zu erkennen und zu verstehen.

Erst, wenn Patienten länger „heimlich" rückfällig und/oder nicht bereit sein sollten, Rückfälle zu bearbeiten, sehen wir uns gezwungen, die Behandlung abzubrechen. Dessen unbenommen bieten wir auch in diesem Fall Motivationsmaßnahmen für weiterführende, ggf. stationäre Behandlungen, an.

Indikationskriterien

  • Der Patient hat akzeptiert, dass ein schädlicher Suchtmittelkonsum bzw. eine Suchterkrankung vorliegt (hilfreich hierfür ist eine vorausgegangene Motivations- und Beratungsphase).
  • Eine abstinente Lebensweise wird angestrebt und die Betroffenen sind in der Lage, auf das Suchtmittel zu verzichten und haben ggfs. eine Entzugsbehandlung abgeschlossen.
  • Es besteht die Bereitschaft, sich an getroffene Vereinbarungen und Absprachen zu halten (hinsichtlich des Behandlungsplans und der Behandlungsziele).
  • Es besteht die Bereitschaft, Verhaltensweisen und Einstellungen zu überdenken und zu verändern.
  • Der freiwillige Entschluss zur Behandlung ist gegeben.
  • Es besteht die Bereitschaft, sich zu den nötigen Begleitmaßnahmen zu verpflichten (medizinische Eingangs-, Zwischen- und Abschlussuntersuchungen), ggf. zusätzliche Therapieangebote zu bestimmten Themen (medizinische Vorträge, Indikativgruppen etc.).
  • Es besteht die Bereitschaft, Eigeninitiative in der Therapie zu entwickeln, aktiv mitzuarbeiten und den Therapieplan einzuhalten (pünktliche, regelmäßige Teilnahme an den therapeutischen Angeboten).
  • Der soziale Bezugsrahmen (Familie, Freunde, Arbeit, Wohnen, Finanzen) ist relativ intakt und stabil.
  • Es bestehen keine bereits zu gravierenden gesundheitlichen Folgeschäden der Suchterkrankung, die eine kontinuierliche Teilnahme an der Therapie verhindern.

Behandlungsziele
Das übergeordnete (und vom Kostenträger vorgegebene) Behandlungsziel bei Abhängigkeitserkrankungen ist ganz grundsätzlich die dauerhafte Freiheit von Suchtmitteln (Abstinenz). Dabei streben wir gemeinsam mit dem Patienten eine „zufriedene Abstinenz" an, die voraussetzt, dass der Patient wirklich zu einer inneren Überzeugung gelangt ist, ohne Suchtmittel zufriedener und glücklicher zu leben. Somit sollte der Verzicht auf das Suchtmittel für den Patienten am Therapieende bestenfalls nicht mehr als solcher erlebt werden. Bei Alkohol würde dies beispielsweise bedeuten, dass das Nichttrinken für den Patienten so zur „Normalität" geworden ist wie es vormals das Trinken war.

Weitere mögliche Behandlungsziele können sein:

  • Erhalt von Erwerbsfähigkeit / Arbeitsplatz
  • Erhalt von Partnerschaft / Familie
  • Erhalt / Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
  • Verbesserung der Beziehungsfähigkeit (bei zwischenmenschlichen Konflikten, z.B. Erhöhung der Frustrationstoleranz, „Nein-Sagen" lernen, realistische Einschätzung der Wirkungen des eigenen Verhaltens auf andere etc.)
  • Verbesserung suchtmittelbedingter Folgeerscheinungen und des allgemeinen Gesundheitszustands