Ambulante Behandlung
Die ambulante Behandlung stellt den Schwerpunkt unseres Angebotes dar.
Äußerer Rahmen
Die ambulante Entwöhnungsbehandlung umfasst einen Zeitraum von mindestens 6 bis zu 18 Monaten. In dieser Zeit finden pro Woche 1 bis 2 Therapieeinheiten statt.
Bei der Therapie handelt es sich um eine Kombination aus Einzel-/ Gruppen-/ und ggf. Bezugspersonengesprächen (Paar-/Familiengespräche).
Gruppentherapien finden grundsätzlich in den Abendstunden statt (in der Regel eine Gruppentherapiesitzung pro Woche á 100 Minuten).
Die Behandlungskosten trägt im Regelfall der Rentenversicherungsträger (DRV Bund, DRV Bayern Süd, DRV Knappschaft Bahn-See) oder die gesetzliche Krankenversicherung. Bei Beihilfeberechtigten werden die Kosten in der Regel ebenso erstattet („Komplextherapie").
Die Antragstellung erfolgt über uns.
Umgang mit Rückfällen
Indikationskriterien
Behandlungsziele
Weitere mögliche Behandlungsziele können sein:
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Zenger und Herrn Schuhbeck

