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Ambulante Behandlung

Die ambulante Behandlung stellt den Schwerpunkt unseres Angebotes dar.

 

Äußerer Rahmen

  Kalendereintrag Therapie  

  • Die ambulante Entwöhnungsbehandlung umfasst einen Zeitraum von mindestens 6 bis zu 18 Monaten. In dieser Zeit finden pro Woche 1 bis 2 Therapieeinheiten statt.

  • Bei der Therapie handelt es sich um eine Kombination aus Einzel-/ Gruppen-/ und ggf. Bezugspersonengesprächen (Paar-/Familiengespräche).

  • Gruppentherapien finden grundsätzlich in den Abendstunden statt (in der Regel eine Gruppentherapiesitzung pro Woche á 100 Minuten).

  • Die Behandlungskosten trägt im Regelfall der Rentenversicherungsträger (DRV Bund, DRV Bayern Süd, DRV Knappschaft Bahn-See) oder die gesetzliche Krankenversicherung. Bei Beihilfeberechtigten werden die Kosten in der Regel ebenso erstattet („Komplextherapie").

  • Die Antragstellung erfolgt über uns.


Umgang mit Rückfällen


Indikationskriterien


Behandlungsziele


Weitere mögliche Behandlungsziele können sein:


Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Zenger und Herrn Schuhbeck