Team Therap. Wohngemeinschaft
Die Therapeutischen Wohngemeinschaften (TWG) richtet sich an Menschen, die an einer psychischen Erkrankung leiden oder davon bedroht sind, ihre Selbstständigkeit erhalten wollen und fähig sind, in der Gemeinschaft der TWG zu leben und Tagesstruktur aufzubauen.
An wen richtet sich das Angebot?
- Menschen, die an einer psychischen Erkrankung nach ICD 10 leiden
- Personen ab 18 Jahren
- Wohnsitz im Landkreis Dingolfing / Landau für das Betreute Einzelwohnen
Was ist das Ziel der Betreuung?
- ein eigenständiges Leben, außerhalb psychiatrischer Kliniken, Wohn- und Pflegeheimen, zu ermöglichen und die Selbsthilfekräfte und die Eigenverantwortung zu stärken
- mit der eigenen Erkrankung verantwortlich umzugehen
- ein möglichst normales Leben mit eigener Wohnung, Arbeit und sozialen Kontakten wiederzuerlangen und Perspektiven zu entwickeln
- realistische Zukunftsperspektiven zu entwickeln und umzusetzen
- die Lebensqualität zu verbessern und langfristig von Betreuung unabhängig zu werden
Welche Betreuungsleistungen werden erbracht?
- Stellung von Wohnraum in vier Wohngemeinschaften in Landshut und Dingolfing für jeweils 3-4 Personen
- regelmäßige Einzelgespräche
- Gruppengespräche, Aktionen und Projekte in den TWG´s
- regelmäßige Freizeitangebote
- Rufbereitschaft an Wochenenden
Wo können sie sich informieren oder die Hilfe beantragen?
- Kontaktaufnahme im „Wohntreff" im BKH oder direkt bei Herrn Wieland. Weitere ausführliche Informationen erhalten sie auch im Downloadbereich (vertragliche Vorabinformationen, Konzept, Unterlagen für die Anmeldung)
- Wir führen ein Informationsgespräch mit Ihnen
- Wenn Sie sich für eine Aufnahme entscheiden können und die Übernahme der Betreuungskosten geklärt ist, schließen wir einen Betreuungsvertrag
Welche Personen können nicht aufgenommen werden?
- mit primärer Suchtmittelabhängigkeit
- mit geistiger Behinderung
- mit geriatrischen Erkrankungen
- mit erhöhten Pflegebedarf
- in einer akuter Krankheitsphase
Wie sieht der Alltag in der TWG aus?
- Die Maßnahme ist ambulant, im Gegensatz zu Heimen wird weder Verpflegung angeboten noch Betreuung rund um die Uhr. Auch die Büros befinden sich außerhalb der TWG
- Die Bewohner verfügen, wie in einer eigenen Wohnung, frei über ihre Finanzmittel. Miete und Lebensunterhalt werden aus dem eigenen Einkommen (Rente, Grundsicherung) getragen. Die Betreuungskosten werden, soweit das eigene Einkommen und Vermögen gesetzliche Grenzen nicht überschreitet, beim zuständigen Kostenträger i.d.R. den Bezirken beantragt und getragen
- Jeder Bewohner verfügt über ein eigenes Zimmer, sorgt selbst für Ordnung und Sauberkeit und kann es nach eigenen Wünschen einrichten
- Für jede TWG und jede Person gibt es feste Bezugsbetreuer (und Vertretung), Termine werden vereinbart (z.B. Einzelgespräche, Gruppengespräche und Freizeiten), für jeden Einzelnen wird ein Hilfeplan gemeinsam nach den individuellen Bedürfnissen entwickelt
- Die Maßnahme ist freiwillig